Arbeitsschutzgesetz
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Glossar
Arbeitsschutzgesetz
Was ist das Arbeitsschutzgesetz?
Das Arbeitsschutzgesetz, auch kurz ArbSchG genannt, ist ein deutsches Gesetz, das die europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG umsetzt. Sein Ziel ist es, den Schutz und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Der vollständige Name des Gesetzes lautet „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“.
Einige Berufsgruppen, wie z.B. Hausangestellte in Privathaushalten oder Beschäftigte auf Seeschiffen, sind jedoch nicht durch dieses Gesetz geschützt.
Das Arbeitsschutzgesetz wird im Bundesgesetzblatt (Teil 1) verkündet.
Was regelt das Arbeitsschutzgesetz?
Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, welche Bedingungen am Arbeitsplatz erfüllt sein müssen, damit die Beschäftigten sicher arbeiten können und die Arbeitsbedingungen richtig gestaltet und beurteilt werden. Ziel ist es, Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Zentrales Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung.
Unter dem Dach des Arbeitsschutzgesetzes gibt es verschiedene Arbeitsschutzverordnungen und Verordnungen, die einzelne Aspekte des Arbeitsschutzes regeln. Die Arbeitsstättenverordnung definiert grundlegende Anforderungen an Arbeitsstätten, wie z. B. Einrichtung und Betrieb von Arbeitsräumen, Nichtraucherschutz oder Sanitär- und sonstige Räume. Die Bildschirmarbeitsverordnung legt fest, wie ein Bildschirmarbeitsplatz einzurichten ist, und die Lastenhandhabungsverordnung soll die Gesundheitsgefahren bei der manuellen Handhabung von Lasten minimieren.
Alle Verordnungen und Vorschriften haben ein gemeinsames Ziel: den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.
Pflichten und Rechte unter dem Arbeitsschutzrecht
Neben bestimmten Verordnungen hinsichtlich einer Arbeitsplatzeinrichtung oder -ausstattung gibt es eine Reihe weiterer Pflichten für den Arbeitgeber. Dazu gehört die arbeitsmedizinische Vorsorge, Erste Hilfe- und Notfallmaßnahmen oder auch Schulungen, damit eine Tätigkeit ohne weiteres ausgeführt werden kann. Doch müssen sich auch die Arbeitnehmer an Vorschriften halten. So sind sie Mitarbeitern und Kollegen gegenüber der Sorgfalt verpflichtet und dürfen Maschinen, Geräte, Werkstoffe etc. nur bestimmungsgemäß verwenden.
Des Weiteren regelt das Arbeitsschutzgesetz, welche Pausen einem Beschäftigten zustehen bzw. wie die Dauer festzulegen ist. Dazu gehören nicht nur die Kurzpausen, sondern auch zeitliche Abstände zwischen einzelne Schichten, die so genannten Erholungs- und Bedürfniszeiten. Urlaube werden übrigens nicht durch das Arbeitsschutzgesetz, sondern durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt.
Was sind die Pflichten und Rechte unter dem Arbeitsschutzrecht?
Neben den Vorschriften für die Einrichtung und Ausstattung des Arbeitsplatzes hat der Arbeitgeber weitere Pflichten. Dazu gehören die arbeitsmedizinische Vorsorge, die Unterweisung sowie Notfall- und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Wichtig ist aber auch, dass sich die Arbeitnehmer an bestimmte Regeln halten müssen. Dazu gehört die Verpflichtung gegenüber Mitarbeitern und Kollegen, mit Maschinen und Materialien pfleglich umzugehen.
Das Arbeitsschutzgesetz legt auch fest, welche Pausen einem Arbeitnehmer zustehen und wie die Dauer der Pausen festgelegt wird. Dazu gehören nicht nur Kurzpausen, sondern auch Zeitabstände zwischen den Schichten, die der Erholung und den Bedürfnissen Rechnung tragen. Wichtig ist jedoch, dass das Arbeitsschutzgesetz keine Regelungen zum Urlaub enthält. Diese sind im Bundesurlaubsgesetz geregelt.
Was ist die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie?
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist ein Zusammenschluss von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Ziel der Initiative ist es, Anreize für Arbeitgeber zu schaffen, damit das Arbeitsschutzgesetz konsequent eingehalten wird. Um dieses Ziel zu erreichen, werden verschiedene Programme angeboten und die Beratung und Überwachung verbessert.
Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?
Trotz strikter Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften kann es vorkommen, dass einem Beschäftigten bei der Arbeit etwas zustößt. In einem solchen Fall kann die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) einspringen. Die GUV ist Teil der Sozialversicherung und hat das Ziel, Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten bereits im Vorfeld zu verhindern. Ist es dennoch zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gekommen, übernimmt die GUV die medizinische Rehabilitation, in bestimmten Fällen auch Rentenzahlungen, Lohnausgleichszahlungen und ähnliche Leistungen. Wichtig zu wissen ist, dass nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Kindergartenkinder, Schüler, Studenten und Blutspender in der GUV versichert sind.
Trotz Arbeitsschutzgesetz Krankheiten am Arbeitsplatz
Die Berufskrankheit Nr. 1, Rückenschmerzen und -leiden, kann durch langes Sitzen am Schreibtisch, starre Körperhaltung und Bewegungsmangel verursacht werden. Das Arbeitsschutzgesetz kann hier nur bedingt helfen. Um ein mögliches Risiko zu minimieren, können präventive Maßnahmen wie regelmäßige Bewegungspausen, Bürogymnastik und der Einsatz ergonomischer Bürostühle ergriffen werden. Eine hervorragende Lösung sind die Aktivstühle swopper und 3Dee von aeris, die dank patentierter 3D-Technologie eine intuitive Bewegung beim Sitzen fördern und einseitige Belastungen vermeiden. Zudem stärken sie durch das bewegte Sitzen die Bauch- und Rückenmuskulatur. Es lohnt sich, das Thema mit dem Vorgesetzten oder Arbeitgeber zu besprechen, denn es liegt auch im Interesse des Unternehmens, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund bleiben und nicht krankheitsbedingt ausfallen.